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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Nutzungsbedingungen dieser Website. Mit dem Aufgeben einer Bestellung akzeptieren Sie diese Bedingungen.
Diest / Webbekom – November 2022
Verkaufs- und Nutzungsbedingungen
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie keine Option und keine Gültigkeitsfrist enthalten, die ausdrücklich von uns festgelegt wurden. Um uns zu binden, muss jede Angelegenheit, selbst wenn sie von unseren Vertretern bearbeitet wurde, schriftlich von uns bestätigt werden.
Verpflichtungen jeglicher Art, die von einem Angestellten der Mol d’Art bvba (nachfolgend „Mol d’Art“ genannt) eingegangen wurden, sind erst nach deren Bestätigung durch einen dokumentierten Bevollmächtigten (Vorlage der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt) gültig.
Unsere Kostenvoranschläge, Preisangaben und der bei Auftragserteilung festgelegte Preis gelten nicht als feste, unabänderliche Preisangebote seitens Mol d’Art.
Allein durch die Tatsache der Bestellung akzeptiert der Vertragspartner ausdrücklich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Vertrag regeln und von denen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgewichen werden kann. Ab diesem Zeitpunkt wird auf die Anwendung seiner eigenen (allgemeinen) Vertragsbedingungen verzichtet. Die Annahme des Angebots bedeutet, dass die andere Partei auf die Anwendung der Bestimmungen ihrer allgemeinen oder besonderen Bedingungen verzichtet, selbst wenn diese angeben, allein gültig zu sein.
Die Lieferungen erfolgen je nach Verfügbarkeit und nach unseren Möglichkeiten der Vorbereitung, Verladung und Beförderung sowie gegebenenfalls nach denen unserer Lieferanten.
Ungeachtet etwaiger diesbezüglicher Hinweise auf besondere Marktbedingungen wird ausdrücklich vereinbart, dass die Fristen stets nur als Richtwerte angegeben werden und dass sie dem Vertragspartner bei Verzögerung keinerlei Anspruch auf Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Aufhebung gewähren. Hiervon kann nur durch ausdrückliche vorherige schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten nach unserer Wahl in einem oder mehreren Schritten auszuführen.
Mol d’Art lehnt jede Verantwortung für Verlust, Diebstahl sowie Beschädigung von Fahrzeugen und/oder Materialien ab, wenn der Kunde diese auf unser Gelände, in unsere Lager und Werkstätten gebracht hat, sowie im Falle von Brand oder Überschwemmung.
Die Waren bleiben, unabhängig davon, ob sie bereits geliefert wurden, und in Abweichung von Artikel 1583 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Hauptsumme, Zinsen und Kosten) exklusives Eigentum von Mol d’Art. Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns das Recht vor, die Waren wieder abzuholen. Bis zum Eigentumsübergang im Sinne des vorstehenden Absatzes ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Waren in Verwahrung zu geben, zu verändern, zu veräußern oder zugunsten Dritter mit persönlichen oder dinglichen Rechten zu belasten oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung behalten wir das Eigentum an allen von uns verkauften Waren, bis diese einschließlich Zinsen und Kosten vollständig bezahlt sind. Dies gilt jedoch mit Ausnahme der Matrizen, wie unter Punkt 7 Absatz 2 bestimmt. Trotz dieses Eigentumsvorbehalts gehen alle Risiken ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.
Mol d’Art hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Waren, die bei ihr in Verwahrung gegeben wurden, solange die Rechnungen nicht bezahlt sind. Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auf alle Sachen des Schuldners, die sich im Besitz von Mol d’Art befinden, ohne dass ein Zusammenhang zwischen der Forderung und den Waren bestehen muss.
Werden der Preis oder die vereinbarten Ratenzahlungen nicht zum Fälligkeitstag beglichen, so sind wir berechtigt, den Verkauf aufzulösen, indem wir unseren diesbezüglichen Beschluss einfach mitteilen, und die beim Abnehmer noch vorhandenen Waren gegen Aushändigung einer Gutschrift über den Restwert der Waren zurückzufordern.
Alle von Mol d’Art übermittelten Dokumente, Unterlagen usw. bleiben – vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender und schriftlicher vertraglicher Bestimmungen – Eigentum von Mol d’Art und sind auf erste Anforderung zurückzugeben. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mol d’Art weder Dritten mitgeteilt noch von Dritten ausgeführt werden. Das geistige Eigentum daran verbleibt – vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung – uneingeschränkt bei Mol d’Art.
Die Matrizen bleiben dagegen immer Eigentum von Mol d’Art und gehen somit niemals in das Eigentum des Kunden über. Werden die Matrizen in Rechnung gestellt, so handelt es sich dabei stets nur um eine Beteiligung an den Matrizenkosten.
Sind das Material, die Maschinen und/oder die Ausrüstung zur Abnahme und Auslieferung bereit, so ist der Kunde verpflichtet, diese unmittelbar nach Abschluss der Ausführung des Auftrags abzuholen; hat der Kunde spätestens innerhalb von acht Tagen nach einer per Einschreiben übermittelten Aufforderung zur Abholung diese nicht vorgenommen, so schuldet er ohne weitere vorherige Benachrichtigung automatisch ein Lagergeld. Dieses beträgt 1,24 € pro Tag zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Abgaben. Ab dem Datum der Versendung der per Einschreiben übermittelten Inverzugsetzung befinden sich die Waren auf unserem Gelände auf alleiniges Risiko und in alleiniger Verantwortung des Kunden.
Alle Zahlungen haben am Sitz von Mol d’Art in Diest netto ohne Skonto und bar bei Vertragsabschluss zu erfolgen, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders bestimmt. Die Annahme von Zahlungsfristen und/oder Wechseln bewirkt keine Schuldumwandlung (Novation) und beeinträchtigt nicht die Eintreibbarkeit der Forderung sowie der nachstehend genannten Zinsen und Entschädigungen.
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag ist ein vertraglicher Verzugszins von 10 % pro Jahr auf den offenen Saldo geschuldet, mit einem Mindestzins gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des belgischen Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr (WBBH).
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag erhöht sich der offene Saldo von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung um 15 % bei Beträgen unter 2.500,00 € und um 10 % bei Beträgen über 2.500,00 € als pauschaler Schadenersatz, mit einem Mindestbetrag von 250,00 €, zuzüglich der im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten, einschließlich der Anwaltshonorare gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 WBBH.
Im Falle der Stornierung des Auftrags ist der Auftraggeber zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Vertragspreises verpflichtet, zuzüglich des Wertes dessen, was zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ausgeführt wurde und/oder den Zulieferern von Mol d’Art geschuldet ist.
Jede verspätete Zahlung oder Erfüllung einer der wesentlichen Verpflichtungen des Vertragspartners macht den geschuldeten Saldo aller anderen, selbst noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig.
Wir sind berechtigt, im Laufe der Ausführung eines Projekts oder eines Kaufs die Lieferungen nach unserer Wahl ganz oder teilweise auszusetzen oder den Auftrag zu stornieren, falls die Zahlungsbedingungen und/oder andere wesentliche Verpflichtungen des Vertragspartners nicht eingehalten werden. Diese Aussetzung oder Stornierung gilt unbeschadet der sonstigen Folgen der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und/oder anderer wesentlicher Verpflichtungen durch den Vertragspartner.
Keine Reklamation, aus welchem Rechtsgrund auch immer, berechtigt den Vertragspartner, die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags oder auch nur eines Teils davon auszusetzen oder aufzuschieben. Darüber hinaus müssen diese Reklamationen innerhalb von 7 Tagen nach Ausführung der Arbeiten oder Versand der Rechnung per Einschreiben an Mol d’Art gerichtet werden und dort eingehen; andernfalls sind sie verspätet. Werden Mängel oder Beanstandungen geltend gemacht, so müssen diese bei Meidung des Ausschlusses innerhalb einer Woche nach Ausführung der Arbeiten gemeldet werden.
Darüber hinaus muss innerhalb dieser Woche auch das Nötige veranlasst werden, damit diese innerhalb kürzestmöglicher Frist kontradiktorisch festgestellt werden können; die Kosten hierfür gehen zulasten des Vertragspartners. Mol d’Art verpflichtet sich, diesen Feststellungen beizuwohnen, sofern:
- sie rechtzeitig (spätestens 48 Stunden vor der Begutachtung) per E-Mail, Fax oder Einschreiben davon in Kenntnis gesetzt wird;
- ein anerkannter gerichtlicher Sachverständiger hinzugezogen wird.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, dieses gütliche Streitbeilegungsverfahren einzuhalten und zu durchlaufen, bevor er sich in zulässiger Weise an ein Gericht wenden kann.
Wir haften nicht für indirekte Schäden und sonstige Schäden. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Gesamtbetrag der betreffenden Lieferung(en).
Jede, auch teilweise, Stornierung seitens des Vertragspartners bedarf unserer schriftlichen Zustimmung zur Stornierung an sich und zu deren Bedingungen. Andernfalls findet Artikel 9 Anwendung.
Die Auflösung des vorliegenden Vertrags durch den Vertragspartner aus welchem Grund auch immer hat von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zur Folge:
- die sofortige Rückgabe der gelieferten und noch nicht verbrauchten Waren auf Kosten des Vertragspartners, wobei der Vertragspartner uns die Möglichkeit sichert und uns ermächtigt, die Waren unverzüglich abholen zu lassen, und uns hierfür die Erlaubnis erteilt, jeden Ort zu betreten, an dem sich die Waren befinden;
- die Verpflichtung des Vertragspartners, uns jeden vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Schaden zu ersetzen, den wir aufgrund oder infolge der Auflösung erleiden;
- die Auflösung des Vertrags kann von uns angestrebt werden, wenn der Vertragspartner seine wesentlichen Verpflichtungen nicht einhält, sowie im Falle von Konkurs, Beantragung eines Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung oder Pfändung unserer Waren.
Zufall oder höhere Gewalt berechtigen uns, die Ausführung des gesamten Vertrags oder eines Teils davon ganz oder teilweise auszusetzen, ohne jegliche Entschädigung. Bei Anwendung des vorliegenden Artikels gelten insbesondere als höhere Gewalt oder werden dieser gleichgestellt: Krieg, Mobilmachung, Belagerungszustand, Aufstand, Unruhen auf öffentlichen Straßen, Blockaden, Kontingentierung, teilweise oder allgemeine Streiks – sozialen, politischen oder sonstigen Ursprungs, legal oder wild –, Aussperrung, Epidemie, Quarantäne, schlechte Witterungsbedingungen – unabhängig davon, ob sie als nationale Katastrophe eingestuft werden –, Brand, Explosion, Überschwemmung, Zerstörung von Maschinen, in Belgien oder im Ausland, in den Fabriken unserer Lieferanten oder bei allen anderen Beteiligten dieser Lieferanten, mit erheblichen Auswirkungen auf die Herstellung, den Vorrat, die Bearbeitung oder den Transport der Waren oder der für ihre Herstellung notwendigen Rohstoffe.
Die Nichtigkeit einer der Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge. In diesem Fall werden die Parteien dafür sorgen, die nichtige Klausel durch eine gültige Klausel zu ersetzen, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen dieselbe Wirkung hat wie die für nichtig erklärte Klausel.
Der vorliegende Vertrag unterliegt belgischem Recht. Alle Streitigkeiten über die Auslegung, Gültigkeit oder Ausführung der vorliegenden Verträge fallen ausdrücklich in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Löwen (Leuven). Wechsel bewirken weder eine Novation noch eine Beeinträchtigung dieser förmlichen Gerichtsstandsklausel, selbst wenn der Vertragspartner an einem anderen Ort wohnt. Mol d’Art behält sich das Recht vor, die Sache im Gerichtsbezirk des Wohnsitzes oder Gesellschaftssitzes des Vertragspartners anhängig zu machen.
Nutzungsbedingungen der Website
Der Name und das Logo von „Mol d’Art“ sind durch nationale und internationale Gesetze geschützt. Die Nutzungs-, Vervielfältigungs- und geistigen Eigentumsrechte dieser Website sind exklusives Eigentum von bvba Vanelven.
Wir widmen der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf unserer Website große Aufmerksamkeit, übernehmen jedoch keine Haftung für etwaige Fehler und/oder Auslassungen sowie für jegliche Schäden infolge des Zugangs zur Website, der Konsultation oder der Nutzung der Informationen auf der Website oder deren Nichtverfügbarkeit.
Die auf dieser Website beschriebenen und abgebildeten Produkte bieten einen Überblick über unser Sortiment. Die Erwähnung eines Produkts auf dieser Website beinhaltet kein Angebot. Die reine Willensäußerung des Kunden, ein Produkt zu erwerben, genügt nicht, um einen Vertrag zustande zu bringen. Der Kunde kann nur dann Bestellungen auf dieser Website vornehmen, wenn er bestätigt, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetverkauf von Mol d’Art gelesen hat und ihnen zustimmt.
Die Abbildungen und Produktbeschreibungen sind nicht bindend. Die daraus hervorgehenden Informationen müssen stets überprüft werden.
Die angegebenen Preise gelten am Tag des Website-Besuchs vorbehaltlich Anzeigefehler, für die bvba Mol d’Art keine Haftung übernimmt.
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